Die Paloma ist eine Solidbody E-Gitarre mit drei Tonabnehmern, 22 Bünden und einer Mensur von 648mm. Sie ist ausgestattet mit einem Korpus aus Erle, dem Duesenberg Radiator Tremola in der kurzen Version und einem eingeleimten Ahorn Hals.
Die Paloma ist für all die gemacht, die nach größter Flexibilität suchen. Die Ausstattung mit drei Tonabnehmern, nämlich dem Grand Vintage Humbucker und zwei aufeinander abgestimmten Singlecoils, liefert vielfältige Verschaltungen für jede Situation. Dabei sind die vier Verschaltungsvarianten über einen neuen 4-Wege Drehschalter zugänglich.
All das wird von Duesenbergs gefeierten Radiator Tremola, deluxe Diamond Griffbretteinlagen und einer individuellen Korpusform abgerundet.
Jedes Duesenberg Instrumente ist mit eigener Hardware ausgestattet. Von Mechanikknöpfen bis zu Buchsenblechen entwirft der Hersteller sie mit größter Hingabe für die kleinen Details, um Instrumente zu bauen, die eigenständig und völlig einzigartig sind.
Alle Duesenberg Instrumente werden aufwändig geplekt und in Handarbeit weiterverarbeitet, um optimale Bespielbarkeit und das seidige Spielgefühl zu erreichen, für das sie bekannt sind.
Ab dem 02.01.2017 erhalten sie von uns auf jeder Rechnung einen Herkunftsnachweis darüber, dass die bei diesem Instrument verwendeten Palisander- oder Bubinga-Hölzer aus legalem Bestand und Handel
stammen.
Der Grund ist der folgende:
Auf der Artenschutzkonferenz in Johannesburg wurde im September 2016 beschlossen, dass alle Palisander- und Bubingaarten in den sogenannten CITES II Anhang aufgenommen werden. Die Einstufung in CITES
II bedeutet, dass bereits ab 2. Januar 2017 der Handel mit diesen Hölzern weltweit zwar nicht verboten ist, aber kontrolliert wird. Für Hersteller, Groß- und Einzelhändler sowie Gitarrenbauer ergibt
sich daraus eine Menge zusätzlicher Buchhaltung nicht aber für Sie als Endkunden.
Was bedeutet die Neuregelung für Musiker bzw. Eigentümer von Instrumenten?
Für den reinen Besitz sind keine Nachweisdokumente erforderlich.
Reisen innerhalb der EU:
Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen.
Reisen in das Nicht-EU Ausland:
Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen
Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 KG beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet.
Weiterverkauf:
Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel die Handelsrechnung (erhalten sie von uns) oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES II Hölzer genannt
wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden. Wer die
Kaufbelege für seine vor dem 02.01.2017 erworbenen Instrumente aufbewahrt hat, oder anhand anderer eindeutiger Belege (z.B. Bestandsliste in der Steuererklärung, Importdokumente...) nachweisen kann,
dass die Instrumente vor dem 02.01.2017 erworben wurden, sollte diese Belege gut aufbewahren und jeweils eine Kopie bei dem Instrument belassen. Weiter braucht man vorläufig nichts zu unternehmen.