Wir führen ein paar schöne Flamencogitarren aus Spanien. Dem Mutterland der Gitarre und des Flamenco. Die hervorragend klingenden Instrumente stammen aus traditionsreichen Familienbetrieben welche seit vielen Generationen tätig sind und über einen sehr großen Erfahrungsschatz verfügen. Nirgendwo anders auf der Welt ist der Flamencogitarrenbau mit all seinen Details und Methoden so ausgereift wie in Spanien. Durch die großen bekannten Gitarrenfabriken meist überschattet und häufig nur Insidern bekannt, sind es gerade die Instrumente der kleinen spanischen Hersteller, welche in punkto Klang, Verarbeitung und Preis-Leistungs-Verhältnis kaum zu überbieten sind.
Das Modell M7 stammt aus dem kleinen spanischen Familienbetrieb CAMPS und ist eines von zwei Modellen (M5+M7) die sich in Punkto Ausführung ähneln. Die Instrumente unterscheiden sich baulich hauptsächlich durch die verwendeten Hölzer für die Zargen und den Boden. Bei dieser Gitarre kommt laminiertes Ahorn-Holz zum Einsatz. Die massive Fichten-Decke der Gitarre ist leicht gewölbt (typisch spanische Bauweise). Im Vergleich zur flachen Bauweise lassen sich gewölbte Decken und deren Innenbeleistung bei gleicher Belastbarkeit deutlich dünner ausarbeiten, wodurch Gewicht gespart werden kann. Eine leichte Decke führt zu einer schnelleren Ansprache, einer sehr kurzen Reaktionszeit, höherer Lautstärke und deutlich besserer Dynamik. Die CAMPS M7 besitzt eine sehr schnelle Ansprache, klingt druckvoll perkussiv mit klaren brillanten, warmen singenden Höhen und schönem Dynamikumfang. Sie ist der CAMPS M5 zwar ähnlich bringt aber ca 30% mehr Leistung. Ungewöhnlich viel Flamenco in dieser Preisklasse.
Ab dem 02.01.2017 erhalten sie von uns mit jeder Rechnung einen Herkunftsnachweis darüber, dass die bei diesem Instrument verwendeten Palisander- oder Bubinga-Hölzer aus legalem Bestand und Handel
stammen.
Für die Ausstellung der dafür erforderlichen Ausfuhrdokumente benötigen die deutschen Zollbehörden etwa 14 Werktage. Bitte haben sie dafür Verständnis, dass sich die Gesamtversandzeit hierdurch verlängert.
Der Grund ist der folgende:
Auf der Artenschutzkonferenz in Johannesburg wurde im September 2016 beschlossen, dass alle Palisander- und Bubingaarten in den sogenannten CITES II Anhang aufgenommen werden. Die Einstufung in CITES
II bedeutet, dass bereits ab 2. Januar 2017 der Handel mit diesen Hölzern weltweit zwar nicht verboten ist, aber kontrolliert wird. Für Hersteller, Groß- und Einzelhändler sowie Gitarrenbauer ergibt
sich daraus eine Menge zusätzlicher Buchhaltung nicht aber für Sie als Endkunden.
Was bedeutet die Neuregelung für Musiker bzw. Eigentümer von Instrumenten?
Für den reinen Besitz sind keine Nachweisdokumente erforderlich.
Reisen innerhalb der EU:
Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen.
Reisen in das Nicht-EU Ausland:
Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen
Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 KG beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet.
Weiterverkauf:
Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel die Handelsrechnung (erhalten sie von uns) oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES II Hölzer genannt
wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden. Wer die
Kaufbelege für seine vor dem 02.01.2017 erworbenen Instrumente aufbewahrt hat, oder anhand anderer eindeutiger Belege (z.B. Bestandsliste in der Steuererklärung, Importdokumente...) nachweisen kann,
dass die Instrumente vor dem 02.01.2017 erworben wurden, sollte diese Belege gut aufbewahren und jeweils eine Kopie bei dem Instrument belassen. Weiter braucht man vorläufig nichts zu unternehmen.