Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im
Gitarrenbau und Reparatursektor sind wir der Überzeugung dass auch heute noch die besten Konzertgitarren im Mutterland Spanien gebaut werden. So führen wir überwiegend Konzertgitarren aus kleinen traditionsreichen spanischen Familienbetrieben welche seit vielen Generationen tätig sind und über einen sehr großen Erfahrungsschatz verfügen. Nirgendwo anders auf der Welt ist der Konzertgitarrenbau mit all seinen Details und Methoden so ausgereift wie hier. Durch die großen bekannten Gitarrenfabriken meist überschattet und häufig nur Insidern bekannt, sind es gerade die Instrumente der kleinen spanischen Hersteller welche in punkto Klang, Verarbeitung und Preis-Leistungs-Verhältnis kaum zu überbieten sind.
Das Modell VALDEZ 16/63 ist unsere hochwertigste Konzertgitarre mit einer 63cm Mensur. Durch den 2cm kürzeren Hals ist sie ideal geeignet für kleine Erwachsenen oder Kinder ab 11 Jahren. Hochwertige Konzertgitarren müssen über eine ganze Palette unterschiedlichster Fähigkeiten verfügen um den musikalischen Anforderungen der jeweiligen Musikstile gerecht zu werden. Eine gute Trennschärfe der Noten zueinander, ein weiter Dynamikbereich und eine schnelle Ansprache nennen nur die wichtigsten. Je teurer eine Instrument, desto ausgeprägter sollten diese Fähigkeiten sein. Unterschreitet man die 350,-€ Grenze, dann entfallen manche dieser Eigenschaften noch vollständig. Das Modell VALDEZ 16/63 liegt deutlich oberhalb und verfügt neben einer vollmassiven Bauweise über eine kräftige Ausprägung aller Kriterien. Zargen und Boden aus wunderschönem afrikanischem Ovankolholz runden das Erscheinungsbild auch optisch ab.
Ab dem 02.01.2017 erhalten sie von uns mit jeder Rechnung einen Herkunftsnachweis darüber, dass die bei diesem Instrument verwendeten Palisander- oder Bubinga-Hölzer aus legalem Bestand und Handel
stammen.
Für die Ausstellung der dafür erforderlichen Ausfuhrdokumente benötigen die deutschen Zollbehörden etwa 14 Werktage. Bitte haben sie dafür Verständnis, dass sich die Gesamtversandzeit hierdurch verlängert.
Der Grund ist der folgende:
Auf der Artenschutzkonferenz in Johannesburg wurde im September 2016 beschlossen, dass alle Palisander- und Bubingaarten in den sogenannten CITES II Anhang aufgenommen werden. Die Einstufung in CITES
II bedeutet, dass bereits ab 2. Januar 2017 der Handel mit diesen Hölzern weltweit zwar nicht verboten ist, aber kontrolliert wird. Für Hersteller, Groß- und Einzelhändler sowie Gitarrenbauer ergibt
sich daraus eine Menge zusätzlicher Buchhaltung nicht aber für Sie als Endkunden.
Was bedeutet die Neuregelung für Musiker bzw. Eigentümer von Instrumenten?
Für den reinen Besitz sind keine Nachweisdokumente erforderlich.
Reisen innerhalb der EU:
Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen.
Reisen in das Nicht-EU Ausland:
Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen
Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 KG beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet.
Weiterverkauf:
Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel die Handelsrechnung (erhalten sie von uns) oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES II Hölzer genannt
wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden. Wer die
Kaufbelege für seine vor dem 02.01.2017 erworbenen Instrumente aufbewahrt hat, oder anhand anderer eindeutiger Belege (z.B. Bestandsliste in der Steuererklärung, Importdokumente...) nachweisen kann,
dass die Instrumente vor dem 02.01.2017 erworben wurden, sollte diese Belege gut aufbewahren und jeweils eine Kopie bei dem Instrument belassen. Weiter braucht man vorläufig nichts zu unternehmen.